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MSC Niederwürzbach
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Alle  über den MSC Niederwürzbach


 

Der Motorsportdub Niederwürzbach, im Februar 1955 von elf waschechten Motorsportfreunden ins Leben gerufen, hat bei den Fans aus dem In- und dem Ausland einen guten Namen. Die Zielsetzung der Niederwürzbacher Motorsport-Enthusiasten war es zunächst, Veranstaltungen durchzuführen und solche auch gemeinsam zu besuchen. Noch im Gründungsjahr befaßten sich die Niederwürzbacher mit dem Moto-Cross-Sport, der im Laufe der Jahre zum Hauptbetätigungsfeld des Clubs werden sollte.
Mit der „Lettkaul" fanden die MSC Verantwortlichen ein geeignetes Moto-Cross-Gelände und bereits 1956 wurde das erste Rennen in Niederwürzbach ausgetragen. Mit diesem ersten Rennen begann eine bewegte Moto-Cross-Geschichte in Niederwürzbach.
Kontinuierlich wurde vom MSC die Bahn ausgebaut. Viele Ausbaumaßnahmen und Verbesserungen gewährleisten, daß mit der technischer Fortentwicklung Schritt gehalten wurde. Heute hat die Bahn eine Länge von 1750 Metern und eine Breite von sechs bis zwölf Metern. Auf der schnellen Start- und Zielgerade erreichen die Akteure Höchstgeschwindigkeiten von über 80 km/h. Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt bei ca. 45 km/h. 45 Solomotorräder oder 30 Seitenwagen können hinter der Startanlage Aufstellung nehmen und sind auf der Rennstrecke zugelassen. 19 Kurven und 13 Sprunghügel bieten den Akteuren und den Zuschauern äußerst interessante Passagen und Perspektiven. Der feste Lehmuntergrund der „Lettkaul' stellt bei allen Witterungsverhältnissen sehr hohe Anforderungen an die Fahrer und an die Maschinen. Die Strecke wurde von der Internationalen Motorsport- Kommission (FIM) abgenommen und auch zur Austragung von MotoCross-Weltmeisterschaftsläufen  zugelassen.
Im Jahre 1980 wurde in Niederwürzbach erstmals ein Seitenwagen- Rennen durchgeführt. Somit war der MSC „komplett", denn die Niederwürzbacher Moto-Cross-Verantwortlichen hatten Rennen in allen Klassen (125 ccm, 250 ccm, 500 ccm und Seitenwagen) zur Austragung gebracht. Die bisherigen Höhepunkte in der „Lettkaul" waren die Weltmeisterschaftsläufe in der Klasse bis 125 ccm in den Jahren 1981 und 1983. Deutsche Meisterschaftsläufe sind für die Niederwürzbacher vom Organisatorischen her fast schon zur Routine geworden: Der erste DM-Lauf wurde bereits im Jahre 1964 gestartet und bisher fanden DM-Rennen in allen Klassen statt. Für den „Großen Preis von Deutschland" im Jahr 1983 wurde am Grand-Prix-Kurs ein neues "Start und Zielhaus" erbaut. Hier finden in drei Etagen die Zeitnahme,  Streckenreportage, Presse, Rundfunk und Fernsehen optimale Arbeitsbedingungen. Der Tagungsraum für die internationale Jury und das Pressezentrum sind im Clubheim an der Rennstrecke untergebracht. Im Clubheim herrscht ganzjährig eine rege Tätigkeit, es ist nämlich Treffpunkt von Motorsportfans aus nah und fern. Da die Strecke permanent zu Trainingszwecken benutzt werden kann, finden viele Moto-Cross-Fahrer den Weg nach Niederwürzbach. Die aktuellen Trainingszeiten werden immer auf unserer Webseite angegeben. In der Lettkaul herscht an den Trainingstagen das ganze Jahr über ein Reger Betrieb und etliche Moto-Cross-Fahrer haben hier den Grundstein für ihre Karriere als Rennfahrer gelegt.

 
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Bitte beachten Sie die aktuellen Streckeninfos auf der Startseite!


Öffnungszeiten

 

Mittwoch (Jugendtraining) 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bei Veranstaltungen und an Feiertagen bleibt die Strecke geschlossen. Aktuelle Informationen über den Streckenzustand können Sie über das Streckentelefon 06842 / 7300 erhalten. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Befahren der Strecke nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln wird sofort Anzeige erstattet und ein Bahnverbot erteilt.

Den Anweisungen des Bahnpersonals ist Folge zu leisten.

Preise

 

Vor dem ersten Befahren der Strecke muß die Gebühr entrichtet und ein Haftungsausschluß unterschrieben worden sein.

Kinder (50ccm)
frei
Kinder (bis 65ccm) 5.- EURO
Kinder (bis 85ccm 2T / 150ccm 4T)
8.- EURO
Erwachsene
10.-EURO

 

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Gelände-Ordnung des MSC Niederwürzbach

  • Wegen der vorhandenen Unfallgefahr ist es grundsätzlich verboten, das Gelände allein zu befahren, d.h. bei Trainingsfahrten müssen immer zwei Personen anwesend sein.
  • Befahren des Geländes ist nur mit einem geprüften Schutzhelm und entsprechender Schutzkleidung gestattet.
  • Die Strecke darf nur mit ausreichender Schutzausrüstung befahren werden.
  • Das Motorrad muß sich in technisch einwandfreien Zustand befinden.
  • Das Pausieren auf der Strecke ist verboten.
  • Die Strecke darf nur in Fahrtrichtung befahren werden.
  • Vor dem Einfahren in den Rundkurs ist größte Vorsicht geboten, ebenso beim Kreuzen der Stecke.
  • Bei Pannen ist die Strecke unverzüglich zu räumen.
  • Der auf der Strecke fahrende Fahrer hat Vorfahrt. Der ausfahrende Fahrer hat Handzeichen zu geben und auf nachfolgende Fahrer zu achten.
  • Das Fahren im Fahrerlager ist nur im Schritttempo gestattet.
  • Fahren außerhalb des eingezäunten Clubgeländes ist nicht gestattet.
  • Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren dürfen nur bei Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten das Gelände befahren und betreten.
  • Tanken der Motorräder darf nur auf der Tankplattform erfolgen.
  • Jegliche wassergefährdenden Handlungen (z.B. Ölwechsel) sind untersagt.
  • Jeder Benutzer der Trainingsstrecke verpflichtet sich keine Abfälle zurückzulassen.
  • Das Befahren der gesperrten Strecke oder gesperrter Teilabschnitte ist verboten.
  • Fahrer haben sich vor Trainingsantritt bei einem zuständigen Clubmitglied des MSC-Niederwürzbach anzumelden.
  • Befinden sich mehrere Fahrer auf der Strecke muß der schnellere auf den langsameren Rücksicht nehmen.
  • Auch für langsame Fahrer gilt, daß die Spur nicht wahllos gewechselt werden soll.
  • Ein schnellerer Fahrer kann am sichersten Überholen wenn der langsamere seine Linie weiterfährt und NICHT versucht auszuweichen.
  • Die jeweiligen Trainingszeiten sind unbedingt einzuhalten.
  • Parkmöglichkeiten bestehen ausschließlich innerhalb des Clubgeländes.

Zuwiderhandlungen gegen diese Geländeordnung werden dem Vorstand gemeldet und können von diesem mit Fahrverboten oder anderen satzungsgemäßen Sanktionen belegt werden.

 
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